DGB Jugend Sachsen
Dieser Text wird laufend aktualisiert. Hier kommt ihr zur englischen Version.
1. Bis wann ist meine Hochschule geschlossen?
Aktuell gilt, dass alle Hochschulen in Sachsen bis zum 3. Mai geschlossen sind. Bis dahin finden keine Präsenzveranstaltungen statt. In vielen Studiengängen wird versucht, Online-Angebote für die Lehre zu organisieren. Informiert euch dafür bitte regelmäßig selbstständig durch einen Blick auf die Homepage eurer Hochschule oder in euer Hochschul-Mailpostfach. Einen Überblick über die aktuellen Regelungen und den Link zur Informationsseite eurer Hochschule findet ihr unter https://www.coronavirus.sachsen.de/wissenschaftseinrichtungen-4142.html.
2. Betrifft die Schließung der Hochschule auch die Bibliotheken?
Ja, auch die Bibliotheken sind bis zum 3. Mai geschlossen. Ihr könnt gegebenenfalls digitale Angebote der Bibliotheken nutzen. Ausgeliehene Medien, die innerhalb der Schließzeit auslaufen, können nicht zurückgegeben werden. Sie werden automatisch verlängert bzw. fallen keine Gebühren für die Überziehung der Ausleihe an. Informiert euch auch auf den Seiten eurer Bibliotheken über die aktuellen Regelungen.
3. Welche Auswirkungen hat die Schließung der Hochschule auf meine Prüfungen?
Präsenzprüfungen wie Klausuren oder mündliche Prüfungen, die nicht verschoben werden können, finden weiterhin statt. Für diese gelten erhöhte Schutzmaßnahmen wie beispielsweise ein großer Abstand zwischen den Arbeitsplätzen. Daher kann es passieren, dass Prüfungen in größere Räume verlegt werden. Informiert euch daher rechtzeitig auf den Seiten eurer Hochschule oder des zuständigen Prüfungsamtes, ob und ggf. wo die Prüfungen stattfinden.
Für Hausarbeiten und Abschlussarbeiten gelten die Fristen weiterhin, sofern euch von euren Dozent*innen nichts anderes mitgeteilt worden ist. Nutzt zur fristgerechten Abgabe bitte die Fristbriefkästen eurer Hochschule. An manchen Hochschulen gibt es aber bereits Regelungen, dass die Abgabefrist automatisch um die Schließzeit der Bibliotheken/der Hochschule verlängert wird bzw. Hausarbeiten und Abschlussarbeiten erst drei Wochen nach Wiedereröffnung abgegeben werden müssen. Bitte informiert euch dazu bei eurer Hochschule bzw. eurem Prüfungsamt!
4. Welche Auswirkung hat der verschobene Semesterbeginn für mein BAföG?
Das BAföG wird ganz normal weiter gezahlt, auch wenn die Hochschulen geschlossen sind. Allerdings besteht gemäß der Fördervoraussetzungen eine Pflicht zur Teilnahme an Online-Lehrangeboten, wenn es sie an eurer Hochschule gibt. Mehr Informationen zum BAföG findet ihr unter https://www.bafög.de/informationen-fuer-bafoeg-gefoerderte-757.php.
5. Mein Studienbeginn verschiebt sich. Bekomme ich jetzt trotzdem BAföG?
Das BAföG wird für Studienanfänger*innen ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem das Studium regulär begonnen hätte. Auch wenn sich aktuell der Studienbeginn verschiebt. Wenn es Online-Lehrangebote im Studiengang gibt, muss an diesen gemäß der Fördervoraussetzungen des BAföGs teilgenommen werden. Mehr Informationen zum BAföG findet ihr unter https://www.bafög.de/informationen-fuer-bafoeg-gefoerderte-757.php.
6. Meine Eltern können mich finanziell nicht mehr oder deutlich weniger unterstützen. Bekomme ich (mehr) BAföG?
Ja, es lohnt sich einen Antrag beim zuständigen Studierendenwerk zu stellen, wenn die Eltern bspw. wegen Kurzarbeit weniger Unterhalt zahlen können. Wer bereits BAföG bezieht, kann einen Aktualisierungsantrag stellen. Wer noch kein BAföG bekommt, stellt einen normalen Antrag. Weitere Infos dazu gibt es hier: https://www.bafög.de/elterneinkommen-sinkt-wegen-corona-758.php
7. Ich studiere dual und die Berufsakademie ist zu. Muss ich jetzt stattdessen in den Praxisbetrieb?
Nein. Nach Auskunft der Berufsakademie Sachsen bleibt der Wechsel von Theorie- und Praxisphasen unverändert. Einzige Ausnahme ist die BA Plauen. Die Theoriephasen sollen aktuell dazu genutzt werden, im Selbststudium die Inhalte zu erarbeiten. Schaut aber regelmäßig in euer Mailpostfach, ob Aufgabenstellungen oder organisatorische Hinweise von euren Studiengangs-/Studienrichtungsleiter*innen eingegangen sind. Die Informationen der Berufsakademie findet ihr unter https://www.ba-sachsen.de/berufsakademie-sachsen/aktuelles/aktuelles-detailseite/informationen-zum-corona-virus.
8. Ich arbeite neben dem Studium. Meine Hochschule oder der Betrieb schließt aufgrund der Pandemie. Kann ich im Nebenjob aufgrund der Corona-Pandemie gekündigt werden?
Kündigungen müssen begründet werden. Die aktuelle Krise ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Daher sollte eine Kündigung immer rechtlich geprüft werden. Vom Arbeit-geber vorgelegte Änderungs- oder Aufhebungs-verträge zum Arbeitsvertrag solltet ihr nicht einfach unterschreiben, sondern vorher Beratung beim Betriebsrat oder eurer Gewerkschaft einholen. Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen und eine umfassende Informationssammlung dazu findet ihr auf der Seite des DGB unter https://jugend.dgb.de/-/aTe.
9. Was muss ich wegen der Schließung der Hochschulen als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft beachten?
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind von denselben Regeln betroffen wie alle anderen Mitarbeiter*innen der Hochschulen. Da der Hochschulbetrieb im “geordneten Standby” weiterlaufen soll, heißt das, dass ihr weiterhin arbeitet – möglicherweise jedoch von zu Hause. Klärt das mit euren Vorgesetzten.
10. Wo bekomme ich weitere Informationen?
Die aktuellen Bestimmungen an den Hochschulen und in den Bibliotheken findest du unter https://www.coronavirus.sachsen.de/wissenschaftseinrichtungen-4142.html.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) informiert ebenfalls über alle aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Studiums und bei Prüfungen unter https://www.kss-sachsen.de/corona.
Die DGB Jugend bietet eine Online-Beratung für Studierende mit Nebenjob an. Du findest sie unter https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.
Zum Thema BAföG findet ihr die aktuellen Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter https://www.bafög.de/informationen-fuer-bafoeg-gefoerderte-757.php.
Die DGB Jugend bietet viele Informationen zu arbeitsrechtlichen Regelungen wie Bezahlung, Kurzarbeit oder Betriebsschließungen unter https://jugend.dgb.de/-/aTe.